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Wichtige Informationen rund um das Thema Flug

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Flug, Fluggesellschaften und Gepäckbestimmungen.

 

Wählen Sie einfach die Kategorie, die Sie interessiert, aus der Liste aus. Alle nötigen Informationen stehen Ihnen dann übersichtlich aufbereitet zur Verfügung.


Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch persönlich.

Schwarze Liste der Fluggesellschaften


Die Europäische Union veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine sogenannte "Schwarze Liste" derjenigen Fluggesellschaften, gegen die aufgrund von Sicherheitsmängeln oder -bedenken innerhalb der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist. Diesen Fluggesellschaften ist ein Start oder eine Landung auf Flughäfen innerhalb der EU nicht gestattet.

Airline Black-List: Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist".

 

 

 

Gepäckbestimmungen


Handgepäckbestimmungen (gültig seit dem 6. November 2006)

Für alle Flüge, die in der EU starten, Anschlussflüge ab Europa, sowie allen innerdeutschen Flügen gelten folgende Handgepäckbestimmungen: 1 Stück pro Passagier, max. Gewicht 6 kg, max. Größe 56 cm x 45 cm x 25 cm.

Flüssigkeiten

  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten (z. B. gel-artige Produkte wie Kosmetikartikel) dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Je ein Beutel pro Person
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Für abgenommene Gegenstände wird nicht gehaftet


Medikamente und Spezialnahrung
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Bei Medikamenten ist es ratsam, ein Attest vom Arzt mitzuführen, das die Notwendigkeit dieses Medikamentes bestätigt.

Duty-free-Artikel

  • Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden.
  • In einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
  • Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

 


Allgemeine Gepäckbestimmungen


Freigepäck

  • Economy Class: 20 kg pro zahlenden Passagier
  • Business Class: 30 kg pro zahlenden Passagier


USA und Kanada (Piece Concept)

  • Economy Class: 2 x 23 kg pro zahlenden Passagier
  • Business Class: 2 x 32 kg pro zahlenden Passagier


Gepäckgebühren
Einige Airlines wie z. B. Ryanair, US-Airways, United Airlines und Easyjet berechnen für die Gepäckbeförderung zusätzlich Gebühren. Bei bestimmten Airlines, u. A. Easyjet und Ryanair, muss das Gepäck vor Reiseantritt bei der Airline angemeldet werden.
Bitte informieren Sie sich bzgl. der aktuell gültigen Gepäckbestimmungen direkt bei der Airline. Gerne steht Ihnen auch unser Service-Team bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.

Sportgepäck, Sondergepäck und Tiere
Sportgepäck, Sondergepäck und Tiere müssen zusätzlich bei der Airline angemeldet werden. Die Beförderung muss von der Airline rückbestätigt werden, erst dann ist die Mitnahme garantiert. Je nach Airline fallen hierfür Kosten an. Über die Höhe der Gebühren kann Ihnen die Airline oder das fly.de Service-Center (14ct/Min. aus dem dt. Festnetz) Auskunft geben.

Check-in bei Flügen in die USA und nach Kanada
Es wird auf Grund der erhöhten Sicherheitsmaßnahmen für die Einreise in die USA und nach Kanada empfohlen, sich 3 Stunden vor Abflug am Check-in-Schalter der Airline einzufinden. Für alle weiteren Reiseländer wird empfohlen, 2 Stunden vorher am Check-in-Schalter zu sein.

 

Für die Richtigkeit der Angaben wird nicht gehaftet!